Dame rennt vor einer Kamera weg die sei am aufnehmen ist

Jahresbericht 2025: Sicherheit – digital und analog

Tätigkeitsbericht

Rückblick auf das Jahr 2025

Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns und einige Aufgaben konnten erfolgreich umgesetzt werden. Die sichtbarste Veränderung betrifft unseren Jahresbericht. Erstmals kommt er in digitaler Form daher. Dies lässt uns etwas mehr Spielraum und wir können vor allem die Statistik ausbauen. 

Unsere digitale Ablage- und Ordnerstruktur ist seit der Gründung der BIF «organisch» mitgewachsen und kam mit dem personellen Wachstum an ihre Grenzen. Mit Hilfe einer spezialisierten Firma haben wir einen systematischen Registraturplan erarbeitet, ein sogenanntes Records Management. Die Umsetzung hat uns fast das ganze Jahr über begleitet und uns viele Ressourcen – finanziell wie personell – gekostet. Das Resultat überzeugt uns, wir haben nun eine professionelle, moderne Datenablage. Auch unsere Organisationsstruktur kommt mit dem personellen Wachstum an ihre Grenzen. Mit fachlicher Unterstützung haben wir einen Organisationsentwicklungsprozess angestossen, der uns auch 2026 beschäftigen wird. Als Organisation stehen wir vor der Herausforderung, unsere Werte und unsere Qualitätsansprüche auch mit einem Wachstum von zusätzlichen Mitarbeiter:innen bewahren zu können. Wir sind zuversichtlich, dass uns dies mit der BIF-eigenen Sorgfalt gelingen wird. 

Das Thema Schutz und Sicherheit ist in unserer Beratungsstelle allgegenwärtig. Der Höchststand an Femiziden im Jahr 2025 stellt eine entsetzliche Realität dar und markiert den traurigen Höhepunkt geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Wir haben uns im vergangenen Jahr mit Sicherheit – digital und analog – auseinandergesetzt. Die wichtigste Erneuerung ist unser Konzept für eine systematische Gefährdungseinschätzung. Sie ist handlungsleitend, um ein oft diffuses Gefühl von Bedrohung besser einschätzen zu können und darauf basierend, einen individuellen Sicherheitsplan für und mit unseren Klient:innen zu erstellen.  

Entwicklung in der Beratung

Im Januar 2025 traten Änderungen im Migrationsrecht in Kraft. Der Gesetzgeber wollte damit den  Schutz von Migrant:innen bei Gewalt in der Partnerschaft verbessern und mehr Kohärenz mit dem Opferhilfegesetz schaffen. Die Härtefallregelung wurde erweitert und präzisiert. Dies nahmen wir zum Anlass, gemeinsam mit anderen Beratungsstellen und Frauenhäusern eine Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Ebenso haben wir unsere Vorlagen angepasst. Ob sich unser Wunsch erfüllt, dass sich mehr Migrant:innen trauen, sich aus gewaltvollen Beziehungen zu lösen, wird die neue Rechtsprechung noch zeigen. 

Unsere überaus beliebte Broschüre zum Thema Eheschutz/Scheidung haben wir überarbeitet. Die zahlreichen gesetzlichen Änderungen in den letzten Jahren im Zivil- und Familienrecht machten eine Anpassung nötig. Die Broschüre liessen wir wiederum in 16 Sprachen übersetzen. Sie ist auf der Website verfügbar und wird auch immer wieder von anderen Beratungsstellen verlinkt. 

Ebenso kann unsere Website mit Google Translate in diversen Sprachen gelesen werden. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen, unser Beratungsangebot möglichst barrierefrei anzubieten. 

Unsere Beratungsfälle sind weiter angestiegen und erreichen fast 3’000 Klient:innen und Angehörige. Klicken sie sich durch unser neues Statistik-Tool. 

Personal und Vorstand

Mit Umsicht und grosser Sorgfalt hat die Vereinspräsidentin Annina Truninger durch das Vereinsjahr geführt. Insbesondere in Phasen des Übergangs ist die unterstützende Begleitung durch den Vorstand für die Geschäftsleitung von zentraler Bedeutung. Die seit knapp zwei Jahren bestehende Co-Geschäftsleitung von Katja Niemeyer (seit 2024) und Pia Allemann (seit 2015) hat mit Routine und Verlässlichkeit das BIF-Schiff auf Kurs gehalten. Im Verlaufe des letzten Jahres durften wir aufgrund eines Austritts und einer Mutterschaftsvertretung zwei neue Mitarbeiterinnen begrüssen.

Öffentlichkeitsarbeit

Das Fokusthema der Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen war 2025 «Geschlechtsspezifische Gewalt und Behinderung». Die BIF realisierte gemeinsam mit der Frauenberatung sexuelle Gewalt und fiera, Opferberatung für Frauen, in Kooperation mit dem Verein «Mensch zuerst» ein Kurzvideo. In diesem Video erklären Menschen mit Behinderungen in leichter Sprache die Opferhilfe. Ziel ist es, Betroffene mit Behinderungen anzusprechen, ihnen ihre Rechte aufzuzeigen und sie zu ermutigen, bei Gewalterfahrungen Kontakt mit der Opferhilfe aufzunehmen. Die berührenden Aussagen sehen Sie hier.

Im vergangenen Jahr haben wir Psychotherapeut:innen zu einem Fachaustausch zum Thema «Schnittstelle Opferhilfe und Psychotherapie» eingeladen. Den Anlass nutzten wir, um die Grundlagen des Opferhilfegesetzes und möglicher finanzieller Leistungen zu erläutern. Ebenso diente der Anlass der Vernetzung und dem Kennenlernen. 

Das Thema Gewalt an Frauen war in den Medien omnipräsent und dementsprechend hatten wir viele Medienanfragen. Auch das Interesse an Weiterbildungen zum Thema Häusliche Gewalt nimmt stetig zu. Wir geben Weiterbildungen im Medizinischen Bereich, bei der Polizei und Justiz oder im Migrationskontext, womit wir das Ziel der Kantonalen Opferhilfe, sogenannte Gatekeeper:innen als niederschwelligen Zugang zur Opferhilfe zu nutzen, unterstützen.

Dank

Ein aufrichtiger Dank gilt dem gesamten Team. Die grosse Hilfsbereitschaft, die gegenseitige Unterstützung sowie die gelebte Kultur der offenen Türen zeichnen das BIF-Team besonders aus. In einem derart engagierten Umfeld zu arbeiten, ist nicht nur bereichernd, sondern hilft auch, den oft belastenden Gewaltgeschichten mit Stärke und Zusammenhalt zu begegnen. Eine wichtige Stütze ist zudem unser Vorstand, der uns in strategischen Prozessen umsichtig und verlässlich begleitet. Grazie.

Unser herzlicher Dank gilt ebenso der Kantonalen Opferhilfe für die konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Betroffenen sowie allen Vernetzungspartner:innen für das gemeinsame, engagierte Eintreten für Gewaltopfer.

P. Allemann, Co-Geschäftsleitung BIF (sie/ihr)

Sicherheit – digital und analog

Was uns dieses Jahr bewegt hat

Wie sicher ist sicher?

Unser Jahresthema 2025 widmete sich der Sicherheit der gewaltbetroffenen Frauen in der digitalen und analogen Welt. Ein umfangreiches und sehr zentrales Thema, das uns in unserer Arbeit als Opferberaterinnen der BIF tagtäglich begleitet. Die Tatsache, dass die Statistik der Femizide 2025 mit mindestens 34 vollendeten Tötungen von Frauen und Mädchen einen traurigen Höchststand erreicht hat, zeigt die Brisanz unseres Themas auf [1]. Wir haben uns intern und mithilfe von Fachinputs, z. B. seitens des Kantonalen Gewaltschutzes, einer Anwältin mit Spezialisierung auf Stalking/Cybercrime, einer IT-Firma zur Überprüfung von elektronischen Geräten und einer Forensic Nurse, intensiv mit dieser Thematik befasst und intern weitergebildet. Zusammen mit einer Kriminologin haben wir uns einen Tag lang ausgetauscht, Hochrisikofälle gemeinsam analysiert und besprochen und sind in die Welt der Forensik eingetaucht. Im letzten Jahr hat eine interne Arbeitsgruppe nach sorgfältiger Vorarbeit ein Tool zur systematischen Gefährdungseinschätzung erarbeitet, das uns sowohl im analogen Beratungsalltag in den Gesprächen vor Ort als auch bei Telefonberatungen und in der Onlineberatung wichtige Dienste erweist. Anhand von Aussagen der Gewaltbetroffenen können wir gezielter eine erste Einschätzung zur Gefährdung treffen. Dies erlaubt uns, einen differenzierteren Blick auf oft diffuse Gefährdungssituationen zu richten. Ein Meilenstein für die BIF!

Im Beratungsalltag fällt uns auf, dass wir der sich rasant verändernden digitalen Welt kaum hinterherkommen. So «spriessen» gefühlt wöchentlich neue Apps und Tools zur Überwachung von Personen aus dem Boden und neue Technologien zur Überwachung der von Gewalt betroffenen Personen, die es für uns in der Beratung zu thematisieren und sorgfältig abzuklären gilt. Immer wieder erfahren wir in Beratungsgesprächen, wie es den Gewaltausübenden gelingt, trotz eines Kontaktverbotes z. B. Nachrichten via das Zahlungssystem TWINT an die Frauen zu senden. Es sind neue Herausforderungen auf die es zeitnahe Schutz- und Sicherheitsmassnahmen zusammen mit den von Gewalt betroffenen Frauen zu erarbeiten gilt. Auch in der analogen Welt wird es nicht ruhiger. Wir erleben oftmals, dass nach einer beendeten Beziehung belästigendes Verhalten und Stalking auftritt, wie beispielsweise das unerwünschte Auftauchen am Wohn- und Arbeitsort, das Abpassen auf dem Weg oder sogenannte «Geschenke» im Briefkasten oder am Arbeitsort. Was für eine aussenstehende Person auf den ersten Blick vielleicht harmlos erscheinen mag, übt in der Tat einen enormen psychischen Druck auf die belästigten Personen aus. Das Gefühl, ständig beobachtet und verfolgt zu werden und dass die eigenen Grenzen trotz eines klaren Neins systematisch übergangen werden, kann zu einem massiv hohen chronischen Stress und zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angstsymptomen, Schlafstörungen etc. führen, was auch diverse wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen [2].

In den Beratungssitzungen der BIF besprechen wir Gefährdungssituationen von Selbstmelder:innen oder Interventionen nach polizeilichen Gewaltschutzsituationen im Detail mit den Frauen. Wir hören genau zu, erfragen die Gefährdungssituation, nehmen eine erste Einschätzung aufgrund des Gehörten vor, erarbeiten individuelle Sicherheitsplanungen, veranlassen in gewissen Situationen einen Türschlosswechsel und besprechen Notfallpläne für etwaige Bedrohungssituationen. Ein Teil dieser Unterstützung beinhaltet oft auch die «Technische Trennung» einer Beziehung, wo es Sinn macht, sich von der technischen Verbundenheit mit Ehepartner:innen zu trennen, u. a. von gemeinsamen Accounts, Mailadressen, Passwörtern, Clouds und vielem mehr. Es geht oft darum, mit den Frauen neue Alltagsroutinen zu besprechen und einzuspielen. Wo es sinnvoll erscheint, raten wir dazu, detaillierte Stalking Protokolle zu führen, um bei einer Anzeige bei der Polizei alles akribisch dokumentiert zu haben. Wir bieten Unterstützung, z. B. bei Verstössen gegen geltende Schutzmassnahmen, sofort bei der Polizei Meldung zu erstatten, um wirksamen Schutz zu erhalten.

Seit April 2024 existiert im Kanton Zürich das Pilotprojekt «Aufsuchender Dienst Forensic Nurse» (ADFN). Hier ermöglichen geschulte Pflegefachpersonen Menschen jeglichen Alters und Geschlechts in Fällen von Gewalt niederschwellige und kostenlose medizinische Erstversorgung und Spurensicherung [3]. Personen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, haben so neu die Möglichkeit, ganz unabhängig von einer Strafanzeige, die Spuren der erlebten Gewalt für die Dauer von 15 Jahren sicher aufbewahren zu lassen. Diese Massnahmen bieten den von Gewalt betroffenen Personen in einer Ausnahmesituation oftmals eine zentrale Gelegenheit für eine Bedenkzeit. Unsere bisherige Erfahrung mit den Forensic Nurses ist sehr positiv und wir sind froh und dankbar für unsere Klient:innen, die einen unkomplizierten und raschen  Zugang zu diesem wertvollen Dienst erhalten (+41 80 009 09 09). Lesen Sie mehr hierzu in unserem Interview mit einer Forensic Nurse.

Wir Beraterinnen der BIF kennen Gefühle der Angst und Ohnmacht, die sich aus gewissen Beratungssituationen mit unseren Klient:innen ergeben, bzw. von Frauen, die diversen Formen der analogen und digitalen Gewalt ausgesetzt sind, nur zu gut. Diffuse Gefährdungssituationen, ambivalente Gefühle der Frauen, sich von den Gewaltausübenden zu trennen und in unseren Augen gefährliche Situationen, die unseren Alltag belasten. Die systematische Gefährdungseinschätzung bietet uns Hand, eine hohe Gefährdung zu erkennen, diese mit den Frauen zu besprechen und anschliessend gezielte Interventionen zu initiieren. Der professionelle Austausch im Team und anonymisierte Fallbesprechungen unterstützen uns in vielen Fällen, neue Handlungsweisen und innere Haltungen zu erarbeiten. Diese Massnahmen ermöglichen uns, unsere Arbeit weiterhin nach bestem Wissen fortzuführen. Haben wir in der Beratung an alles gedacht? Ist sie auch sicher genug? Es ist uns im letzten Jahr gelungen, etwas wirksamer gegen die entstehenden Ohnmachtsgefühle anzukämpfen. Wir schauen gespannt auf die Entwicklungen im neuen Jahr, denn seit dem 1. Januar 2026 wurde Stalking als eigener Straftatbestand im Gesetz aufgenommen. In unseren Augen ein wichtiger und bedeutender Schritt. Wir sind gespannt, wie sich diese Neuerung auf die Opferberatungsstellen und unsere Klient:innen im Alltag auswirkt. Wir bleiben dran!

D. Midolo, Beratung BIF (sie/ihr)

Kein Ende nach dem Ende

Luisa meldet sich in der BIF und wünscht einen Beratungstermin. Ihr Expartner bedrohe und stalke sie. Sie waren sechs Monate ein Paar, sie habe sich von ihm getrennt, weil es nicht mehr gestimmt hat. Er wollte die Trennung nicht akzeptieren, der Albtraum begann. Seither rufe er immer wieder mit unterdrückter Nummer an und belästige sie massiv damit. Ausserdem sei ihr Fahrrad mehrfach beschädigt worden, sie gehe davon aus, dass ihr Expartner dies gemacht habe. Die Situation verängstigt sie und belastet sie in ihrem Alltag.

Als sie zur Beratung kommt, erzählt Luisa, dass sie seit der Trennung von ihrem Expartner unzählige anonyme Anrufe erhalte, bis zu 15 Stück pro Tag. Ihr Telefon klingle, dann werde aufgelegt und sofort wieder angerufen. Wenn sie ans Telefon gehe, melde sich niemand. Zudem sei ihr Fahrrad mehrfach beschädigt worden, unter anderem wurden die Reifen zerschnitten. Als sie die Polizei zum ersten Mal kontaktiert, erhält sie die Information, dass sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten könne. Luisa sagt, sie habe Angst, sie traue sich im Dunkeln nicht mehr alleine nach Hause. Da er für die Sachbeschädigung ein Messer nutze, ängstige es sie, was er ihr damit antun könne. Zudem habe sie aufgrund der Situation Albträume und Schlafprobleme. 

Luisa wird in der BIF über verschiedene Schutzmassnahmen und Verhaltenstipps informiert. Das Führen eines Stalkingtagebuchs zur Übersicht und Unterstützung einer Anzeige und mögliche Gewaltschutzmassnahmen werden besprochen. Eine juristische Unterstützung durch eine Rechtsberatung oder Rechtsanwältin wird thematisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt kann Luisa über den Telefonanbieter die unterdrückte Nummer ihrem Exfreund zuweisen und lässt die Nummer sperren. Obwohl seine Nummer nun gesperrt ist, erhalte Luisa weiterhin unterdrückte Anrufe mit demselben Muster. Zudem drohte er ihr nun, wenn sie nicht zu ihm zurückkehre, werde er sie umbringen. Auch wenn Luisa Angst hat, was eine Anzeige bei ihm auslösen könne, entschliesst sie sich für eine Anzeige bei der Polizei. Sie wird ernst genommen, die Polizei ordnet sogleich Gewaltschutzmassnahmen an, insbesondere ein Kontakt- und Rayonverbot. Luisa errichtet zudem Sicherheitsmassnahmen (Schlosswechsel, Überwachungskameras, Nachbarn informieren) rund um ihren Wohnort, um sich sicherer zu fühlen. In einem weiteren Beratungstermin beantragt Luisa mit Unterstützung ihrer Beraterin die dreimonatige Verlängerung der Gewaltschutzmassnahmen beim Zwangsmassnahmengericht, die bewilligt werden. Da sich Luisa nach den abgelaufenen Gewaltschutzmassnahmen weiterhin ängstigt und nicht sicher fühlt und ihr Expartner ihr in der Öffentlichkeit wiederholt über den Weg läuft, vermittelt die BIF-Beraterin eine Rechtsanwältin, um ein Kontaktverbot über Artikel 28b ZGB zu prüfen. Die Kosten der Rechtsanwältin können von der Opferhilfe übernommen werden. Das wiederholte Aufeinandertreffen macht Luisa stutzig. Sie habe ihren Alltag stark verändert, er dürfte nicht wissen, wo sie sich wann aufhalte. Da die Gefahr besteht, dass ihr Expartner ihren Aufenthaltsort über ihr Handy überwacht, veranlasst Luisa eine professionelle Handyüberprüfung bei einer IT-Firma. Dabei wird eine Überwachungsapp entdeckt und sofort entfernt. Danach gibt es kaum mehr «zufällige» Aufeinandertreffen. Luisa ist seither sichtlich erleichtert.

Nachdem Luisa ihren Expartner angezeigt hatte, erfolgte seinerseits eine Gegenanzeige, was sie sehr belastet. Luisa hat Unterstützung durch eine Psychotherapeutin, die ihr in dieser schwierigen Situation hilft. Die körperlichen und psychischen Belastungen von Luisa nehmen zu und schränken sie in ihrem Alltag ein. Umso wichtiger ist für sie die Unterstützung durch ihre Therapeutin.

Die Opferhilfe greift Luisa auch finanziell unter die Arme, indem die Kosten für den Schlosswechsel, für die Rechtsanwältin sowie für den ungedeckten Aufwand der Psychotherapie übernommen werden. Für gewisse Leistungen stellt Luisa mithilfe ihrer BIF-Beraterin ein Gesuch um Kostenübernahme an die kantonale Opferhilfe, das erfreulicherweise gutgeheissen wird. 

Nach einiger Zeit erhält Luisa den Strafbefehl betreffend der angezeigten Drohung und Nötigung, der Expartner erhält eine bedingte Geldstrafe. Dieses milde Urteil erstaunt sie, sie hätte mehr Konsequenzen erwartet für das Leid, das er ihr angetan hat. Für Luisa ist aber wichtig, dass sie nun endlich ihr Leben in Ruhe und Sicherheit fortführen kann und das Stalking und die Drohungen ein Ende gefunden haben. Sie ist sehr froh darüber, dass sie sich getraut hat die BIF anzurufen und bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Sie kann wieder zuversichtlich in die Zukunft blicken und hat wieder an Lebensqualität gewonnen. Das Ende hat endlich ein Ende.

S.EN, Beratung BIF (sie/ihr)

Schutz, Stabilisierung, Spurensicherung

Interview mit Dominice Häni. Sie arbeitet seit über 20 Jahren als diplomierte Pflegefachfrau und seit 2021 mit einer spezialisierten Weiterbildung als Forensic Nurse. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Versorgung von Gewaltbetroffenen mit ihrer forensischen Expertise frühzeitig zu unterstützen.

Seit dem 1. April 2024 läuft im Kanton Zürich das Pilotprojekt «Aufsuchender Dienst Forensic Nurses» (ADFN) am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich. Es ist eine Massnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zu forensischer Unterstützung – unabhängig von einer Anzeige.

Wie sieht der Alltag als Forensic Nurse aus? 
Der Alltag im Aufsuchenden Dienst ist vielfältig. Forensic Nurses begleiten Betroffene einfühlsam und sichern sowie dokumentieren forensisch relevante Spuren nach aktuellen Standards unter Wahrung von Selbstbestimmung und Datenschutz. Zur Qualitätssicherung steht jederzeit eine Fachärzt:in für Rechtsmedizin beratend zur Verfügung und der Fall wird im Anschluss gemeinsam besprochen. Die gesicherten Spuren und Dokumentationen werden aufbewahrt und können zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgter Strafanzeige durch die Untersuchungsbehörde beigezogen und ausgewertet werden. Zusätzlich informieren Forensic Nurses über weitere Unterstützungsangebote und geben Betroffenen in einem ersten Schritt Sicherheit und Handlungsoptionen. Die Zusammenarbeit mit den Opferberatungsstellen funktioniert sehr gut.

Wer kann vom Angebot profitieren?
Vom Angebot des Aufsuchenden Dienstes Forensic Nurses profitieren Personen jeden Alters und Geschlechts, die im Kanton Zürich nach sexualisierter oder häuslicher Gewalt eine medizinische Institution aufsuchen. Der Dienst kommt gezielt dann zum Einsatz, wenn noch keine Strafanzeige erfolgt ist und er vom medizinischen Personal der Institution im Einverständnis der betroffenen Person beigezogen wird. Auch Betroffene selbst und andere Fachpersonen können sich beim ADFN melden, wobei die Untersuchung dann möglichst im nächstgelegenen Spital oder einer anderweitigen medizinischen Institution geplant wird.

Entscheiden sich Betroffene von Beginn an für eine Anzeige, so erfolgt die forensische Untersuchung nach Aufgebot durch die Untersuchungsbehörde durch das ärztliche Personal des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich. So wird bei beiden Optionen – mit und ohne Strafanzeige – sichergestellt, dass Betroffene unabhängig von rechtlichen Schritten eine qualitätsgesicherte medizinische und forensische Versorgung erhalten und ihre Handlungsmöglichkeiten gewahrt bleiben.

Wie kann man mit einer Forensic Nurse in Kontakt treten?Fachpersonen, z. B. im medizinischen/sozialen Bereich, Opferberatungsstellen etc. sowie Betroffene selbst, die Unterstützung durch den Aufsuchenden Dienst Forensic Nurses benötigen, können jederzeit telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Nummer lautet +41 80 009 09 09. Anrufe sind niederschwellig und vertraulich – es besteht keine Verpflichtung – man kann sich auch lediglich mit Fragen an uns wenden. So können Betroffene oder auch Fachpersonal, ganz unkompliziert Informationen erhalten, Fragen klären oder unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Wir verfügen über ein grosses Netzwerk.

Worauf legst Du besonders Wert bei deiner Arbeit als Forensic Nurse?Bei meiner Arbeit als Forensic Nurse lege ich besonders Wert darauf, dass sich die Betroffenen sicher, verstanden und gut begleitet fühlen. Es geht mir darum, pflegerische Versorgung und forensische Unterstützung so zu verbinden, dass sie keinen zusätzlichen Stress oder Mehraufwand erleben, sondern entlastet werden. Das Gleiche gilt für meine Kolleg:innen in den Spitälern. Da wir von extern in die Spitäler kommen, bringen wir natürlich mehr Zeitressourcen mit, um uns um Gewaltbetroffene zu kümmern und können so unsere Kolleg:innen vor Ort entlasten.

Ich achte darauf, dass jede Untersuchung einfühlsam und respektvoll durchgeführt wird, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt bleibt und sie jederzeit über ihre Optionen informiert sind. Unser Ziel ist es, Betroffenen Sicherheit zu geben, Handlungsmöglichkeiten offen zu halten und ihnen zu zeigen: Es gibt professionelle Unterstützung, die einfach zugänglich ist und entlastend wirkt, selbst wenn man noch nicht weiss, wie man weiter vorgehen möchte.

Welchen Hürden begegnest Du und wie gehst Du damit um?
Eine zentrale Herausforderung ist, dass Gewalt in unserer Gesellschaft nach wie vor ein grosses Tabuthema ist – das merkt man auch in meiner Arbeit. Betroffene kommen oft in einer sehr belastenden Situation zu uns und möchten zunächst einfach Unterstützung erhalten. Gleichzeitig spielt die Zeit eine Rolle. Eine medizinische Versorgung durch das Behandlungsteam im Spital, emotionale Begleitung und forensische Spurensicherung sind zeitintensiv und sollten zeitnah erfolgen, ohne zusätzlichen Druck oder Stress auszuüben. Um damit umzugehen, arbeiten wir strukturiert nach forensischen Standards und bleiben gleichzeitig flexibel und einfühlsam. Wir nehmen uns Zeit, hören aktiv zu, erklären jeden Schritt verständlich und bieten Unterstützung an, ohne Entscheidungen vorzuschreiben. Auch die enge Zusammenarbeit mit der Fachärzt:in für Rechtsmedizin im Hintergrund gibt Sicherheit und entlastet in schwierigen Situationen. Unser Ziel ist es, dass wir gemeinsam einen sicheren und unterstützenden Weg finden.

Was würdest Du dir wünschen für euer Angebot «Aufsuchender Dienst Forensic Nurse»?
Ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen wissen, dass es dieses Unterstützungsangebot gibt und dass sie es niederschwellig, kostenlos, vertraulich und ohne Druck in Anspruch nehmen können. Ich hoffe, dass das Angebot langfristig etabliert wird und sich weiterentwickeln kann, sodass wir Betroffene noch besser begleiten, entlasten und fachlich hochwertig versorgen können.

Mein Wunsch ist auch, dass Gewalt in der Gesellschaft weniger tabuisiert wird, sodass Betroffene breite Unterstützung erhalten und sich nicht allein fühlen. Insgesamt wünsche ich mir, dass unser Dienst als selbstverständliche und verlässliche Anlaufstelle wahrgenommen wird – als Ort, an dem Betroffene Sicherheit, Orientierung und Handlungsoptionen finden.

Herzlichen Dank für das spannende Interview!

Interview: K. Marxer, Beratung BIF (sie/ihr)

Statistiken

Unsere Statistiken zum Jahr 2025

Anzahl Personen im Jahresvergleich 2023-2025

Im Jahr 2025 verzeichneten wir erneut eine Zunahme an beratenen Personen in der BIF. Haben sich 2023 noch 2767 und ein Jahr später 2813 Personen beraten lassen, so erreichten wir mit insgesamt 2948 Personen im Jahr 2025 einen neuen Rekord.

Erste Kontaktaufnahme durch…

Dieses Diagramm zeigt, wer im Jahr 2025 mit uns in Kontakt getreten ist. Die Opfer und Angehörigen machen mit 1597 den grössten Anteil aus, gefolgt von den polizeilichen Meldungen mit 913, den Fachpersonen mit 260, den Vertrauenspersonen mit 137 und 41 teils unbekannten und anderen Personen. 

Gewaltschutzverfügungen nach Gewaltschutzgesetz (GSG)

In diesem Diagramm ist die Anzahl der Gewaltschutzverfügungen im Jahresvergleich 2023-2025 sichtbar. Auch hier verzeichneten wir einen erneuten Anstieg der Verfügungen, die wir von der Stadt- und Kantonspolizei Zürich erhalten haben: Im Jahr 2023 waren es 519, ein Jahr später 542 und 2025 insgesamt 547.

Alter der beratenen Personen

In diesem Diagramm ist die Altersgruppe der beratenen Personen im vergangenen Jahr sichtbar. Die 30-64-Jährigen mit 1878 Personen machen den grössten Anteil aus, gefolgt von den 18-29-Jährigen (451 Personen) und 61 Personen über 64 Jahre. Den kleinsten Anteil betreffen die Minderjährigen (44 Kinder). Bei 514 Personen konnten wir kein Alter ermitteln, es handelt sich um durch uns beratene Personen mit wenig verfügbaren Informationen, um Kurzberatungen und/oder Personen, die aus Sicherheitsgründen anonym bleiben wollten.  

Straftaten (Mehrfachnennungen möglich)

In diesem Diagramm sind die Straftaten nach StGB ersichtlich, von denen unsere Klient:innen im vergangenen Jahr betroffen waren. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Delikte Körperverletzung und Tätlichkeiten führen die Statistik an mit 1659 Nennungen, gefolgt von Erpressung, Drohung und Nötigung mit 1606 Angaben.

* Zusammengefasst unter «andere Straftaten gemäss StGB»  mit 166 Nennungen fallen folgende Delikte: Raub, Menschenhandel, sexuelle Handlungen mit Abhängigen, Prostitution, Verbreiten menschlicher Krankheiten, andere Straftaten gegen die Freiheit. Die Sexualstraftaten wurden 290 Mal genannt und subsummieren die Delikte Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und andere Straftaten gegen die sexuelle Integrität. 20 Mal wurde das Delikt Tötungsversuch genannt. Es wurden in der BIF im Jahr 2025 zwei Angehörige von getöteten Menschen beraten.

Online

Im oberen Bereich des Diagramms zeigt die schwarze Linie die Gesamtanzahl Onlinenachrichten im Jahresvergleich 2023-2025 an. Waren es 2023 noch 932 Onlinenachrichten, gab es im Jahr 2024 einen Einbruch (718). Ein Grund für den Rückgang dürfte der Umstand sein, dass diverse andere Kantone auch Onlineberatungen anbieten. Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Onlinenachrichten auf insgesamt 878 an. 

Im unteren Bereich des Diagramms bildet die rote Linie die Anzahl neuer Klient:innen ab. Während es 2023 249 neue Onlineklient:innen gab, waren es ein Jahr später 234 und im Jahr 2025 295.

Betriebsrechnung und Bilanz

Betriebsrechnung Januar bis Dezember 2025

Erläuterungen zur Jahresrechnung 2025

Das Jahr 2025 war geprägt von einer hohen Belastung aufgrund komplexer Beratungssituationen und steigender Fallzahlen. Damit die hohe fachliche Qualität beibehalten werden konnte und die Klient:innen die für sie notwendige Beratung erhielten, setzten wir zur Unterstützung des Berater:innenteams und des Sekretariats bedarfsgerecht Aushilfen ein. 

Betriebsaufwand und Betriebsertrag

Wie geplant konnten wir verschiedene technische Neuerungen angehen, um unsere Arbeit künftig effizienter zu gestalten und unsere IT auf den aktuellen Stand zu bringen. Beispielsweise wurde das neue digitale Ordnungssystem mit professioneller externer Unterstützung erfolgreich implementiert. Auch sind wir durch die kompetente Unterstützung unserer IT-Supportfirma und unserer Rechtsberaterin im Bereich Technologie und Datenschutz der Anschaffung eines externen Mailservers einen guten Schritt näher gekommen. Wie budgetiert schloss die BIF das Jahr mit einem Minus von CHF 37’973.84 ab. Nach Verbuchung des Verlustes beträgt das Vereinskapital CHF 376’939.47, welches dem Verein nach wie vor die nötige Sicherheit und Stabilität gibt.

Ertrag01.01. – 31.12.202501.01. – 31.12.2024
Ertrag aus Leistungsauftrag OHG1’994’6001’968’200
Kostenrückerstattungen279’122295’397
Ertrag OHG2’273’7222’263’597
Selbsterwirtschaftete Erträge60’59557’383
Total Ertrag2’334’3182’320’979
Aufwand
Verrechenbarer Aufwand279’122295’397
Personalaufwand1’806’4001’804’963
Sonstiger Betriebsaufwand286’769286’978
Total Aufwand OHG2’372’2912’387’338
Projektertrag104’45370’701
Projektaufwand− 169’803− 147’676
Veränderung Projekte Fonds65’35176’975
Total Projekterfolg00
Total Aufwand2’372’2912’387’338
Ergebnis Betrieb− 37’974− 66’359
Ausserordentlicher/Nebenbetrieblicher Ertrag00
Jahresgewinn (-verlust)− 37’974− 66’359

Bilanz per 31. Dezember 2025

Aktiven31.12.202531.12.2024
Umlaufvermögen
Flüssige Mittel429’076495’786
Aktive Rechnungsabgrenzungen131’375133’771
Umlaufvermögen560’452629’557
Anlagevermögen
Finanzanlagen (Mietkaution)30’11130’106
Mobile Sachanlagen34’300142’250
Anlagevermögen64’411172’356
Total der Aktiven624’863801’914
Passiven
Kurzfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen44’538101’891
Passive Rechnungsabgrenzungen19’58735’960
Kurzfristiges Fremdkapital64’125137’852
Fondskapital
Zweckgebundenes Fondskapital183’798249’149
Fondskapital183’798249’149
Organisationskapital
Erarbeitetes freies Kapital376’939414’913
Organisationskapital376’939414’913
Total der Passiven624’836801’914

Budget

Budget 2026

Auch im Jahr 2026 sind verschiedene Projekte notwendig. So werden wir beispielsweise den Organisationsentwicklungsprozess weiterführen, mit dem Ziel, die Organisationsstruktur dem  personellen Wachstum der BIF anzupassen. Zudem planen wir aufgrund der Vergrösserung des Teams bauliche Massnahmen in Angriff zu nehmen. Auch dringend nötige digitale Neuerungen wie beispielsweise eine neue digitale Agenda werden im Jahr 2026 Ausgaben generieren. Diese zusätzlichen Investitionen werden nur teilweise über die Staatsbeiträge gedeckt, weshalb wir weiterhin auf Spenden angewiesen sind.

Das detaillierte Budget kann auf Wunsch und nach Absprache im Betrieb eingesehen werden.

Der verantwortungsvolle, transparente und nachhaltige Umgang mit den uns anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich. Durch professionelle Strukturen, Stabilität und umsichtiges Management stellen wir sicher, dass die Spenden direkt oder indirekt unseren Klient:innen zugutekommen.

K. Niemeyer, Co-Geschäftsleitung BIF (sie/ihr)

Dank und Spenden

Dankesliste 2025

Herzlichen Dank an all unsere Spender:innen und Gönner:innen, an unsere Mitglieder, Helfer:innen und Partner:innen. Jede Spende ist wertvoll für die Begleitung unserer Klient:innen und die Erweiterung unserer Beratungsangebote.

An dieser Stelle sind Zuwendungen ab CHF 500 aufgeführt, die wir 2025 entgegennehmen durften.

Unser Verein ist gemeinnützig und steuerbefreit. Danke, dass Sie uns auch im 2026 unterstützen.

Alfred und Bertha Zangger-Weber Stiftung

Anna Maria und Karl Kramer-Stiftung

Familienheim-Genossenschaft Zürich

Frauenverein Birmensdorf

Frauenverein Feldmeilen

Frauenverein Kilchberg

Frauenverein Männedorf

Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich

Markant-Stiftung

Stiftung NAK-Humanitas

WOGENO Zürich

Zonta Club Zürich

Gemeinde Dürnten

Gemeinde Herrliberg

Gemeinde Kilchberg

Kath. Kirchgemeinde Heilig Geist

Kath. Kirchgemeinde Oerlikon

Kath. Kirchgemeinde Schlieren

Kath. Kirchgemeinde St. Peter und Paul, Zürich

Stadt Schlieren

Anchal Amirtham

Tabea Arnold

Yvonne und Michael Böhler-Dobler

Adrian Drollinger

Korolnyk Consulting & Management

Shirin Koster-Fabeck

Beatrica Mächler Huba

Loic Mesqui

Nadine Meyer

Susanne Claudia Müller

Enrico Praloran

Christa Sigg

Annina Truninger

Seraina Widmer

Martina Wiegers

Silvia Zanotta

Beatrice Ederer Weber Stiftung

Stiftung Denk an mich

Sozialdepartement der Stadt Zürich

Gemeinnützige Gesellschaft des Kt. Zürichs

Möchten Sie uns unterstützen?

Die BIF berät und begleitet jährlich ca. 3’000  von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen. Wir geben Weiterbildungen zu Häuslicher Gewalt in Fachkreisen, Firmen oder interessierten Organisationen. Mit zahlreichen Interviews in klassischen Medien und für Studierende sensibilisieren wir die Gesellschaft.

«In einer für mich sehr schweren Zeit waren Sie eine unglaubliche Unterstützung. Ihre einfühlsame Art, Ihre Geduld und Ihre Fachkenntnisse haben mir nicht nur geholfen, sondern mir auch Mut und Zuversicht gegeben.»  Zitat Betroffene

IBAN: CH32 0900 0000 8713 7016 4

Herzlichen Dank!